Allgemeine Tipps und Infos zu Dreharbeiten
Unter dem Menüpunkt Downloads finden Sie allgemeine Formulare wie einen Motivvertrag, eine Motivcheckliste und unseren Leitfaden über den professionellen Umgang mit Drehorten. Für Dreharbeiten empfiehlt es sich, eine Vereinbarung zwischen Location-Anbieter und Produktionsfirma zu schließen, in der alle Aspekte zur Nutzung eines Drehortes geregelt sind.
Dreharbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen, wie zum Beispiel Gehwegen, Straßen oder Plätzen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Entsprechende Genehmigungen erhalten Sie in Städten über das Amt für Öffentliche Ordnung, in den kleineren Kommunen über das Bürgermeisteramt.
Drehgenehmigungen der Stadt Stuttgart
Antragsformulare für Drehgenehmigungen in der Stadt Stuttgart und weitere nützliche Informationen erhalten Sie im Downloadbereich. Zudem besteht die Möglichkeit, sich direkt mit dem Amt für öffentliche Ordnung in Verbindung zu setzen:
Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart
Eberhardstraße 39
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 216-91127
Telefon: 0711 216-91128
Telefax: 0711 216-95081
veranstaltungsmanagement@stuttgart.de
Webseite Amt für öffentliche Ordnung
Für die Beantragung einer Drehgenehmigung der Stadt Stuttgart bedarf es einer Lageplanskizze. Hierfür bittet das Amt für öffentliche Ordnung um Einzeichnung der gewünschten Drehorte auf maßstabsgerechten Lageplänen, diese finden Sie hier: https://maps.stuttgart.de/stadtplan/. Über den Reiter "Themen" können verschiedene Fachdaten wie z.B. der ÖPNV, Behindertenstellplätze, Ladesäulen etc. angezeigt werden.
Grundsätzlich ist für die Bearbeitung der Anträge für Film- und Dreharbeiten wichtig, dass sowohl der Straßenname als auch die Hausnummer erkennbar sind. Je genauer die Aufbauten/Verkehrsmaßnahmen in den Belegungsplänen dargestellt sind, desto schneller kann eine Rückmeldung geben werden. Zusätzlich können solche Pläne auch über die Film Commission oder das Stadtmessungsamt angefordert werden:
Stadtmessungsamt Stadt Stuttgart
Kronenstr. 20
70173 Stuttgart
Telefon 0711 216-59601
Telefax 0711 216-9510151
stadtmessungsamt@stuttgart.de
www.stuttgart.de/stadtmessungsamt
Liegenschaften des Landes Baden-Württemberg
Für die Nutzung von Drehorten im Besitz des Landes Baden-Württemberg (z.B. Schlösser) bedarf es grundsätzlich einer schriftlichen Genehmigung. Eine Auswahl an Motiven mit Ansprechpartnern finden Sie hier.
Wer außerhalb des Stadtgebiets Stuttgart drehen möchte, muss sich an die entsprechende Gemeinde wenden. Eine Zusammenstellung der Ansprechpartner in der Region finden Sie hier. Die Liste ist nach Gemeinde sortiert. Klicken Sie einfach auf den Anfangsbuchstaben der Gemeinde, die Sie suchen.
A B D E F G H K L M N O P R S V W
Wie arbeitet man professionell mit Filmproduktionen bei der Erstellung eines Werbefilms zusammen? Der Leitfaden für Filmauftraggeber bietet einen kurzen Überblick über die Produktionsphasen. Im darin enthaltenen Filmglossar werden Fachbegriffe kurz erläutert. Er wurde herausgegeben von den Wirtschaftsförderungen der Landeshauptstadt Stuttgart und der Region Stuttgart (WRS) sowie den Filmproduktionen Leithaus, Schokolade und Emenes.