Ort
ZoomTermin
23.03.2026, 16:00 - 18:00 UhrSeit dem 1. Juli gilt für tarifgebundene Produktionsunternehmen eine wichtige Neuerung: Filmschaffende, die auf Produktionsdauer beschäftigt sind, erhalten mit ihrem Arbeitsvertrag nun ein Angebot für eine bezuschusste Altersvorsorge. Das Angebot erfolgt im Rahmen von Produktionen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und – das ist neu – auch für Kino, Streaming oder Privatfernsehen. Die Abwicklung erfolgt über die Pensionskasse Rundfunk (PKR). Der neue Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung (TV bAV) ist ein bedeutender Schritt, um die soziale Absicherung in der Filmbranche zu stärken. Doch was bedeutet das konkret für Filmschaffende? Wer profitiert von der neuen Regelung, und welche Auswirkungen hat sie auf bereits bestehende PKR-Mitglieder? BETTINA VON LINGELSHEIM, Leiterin des Vorstandsbüros der Pensionskasse Rundfunk VVaG, erläutert die wichtigsten Punkte zum neuen Tarifvertrag, erklärt die praktische Umsetzung der Entgeltumwandlung und gibt Hinweise, worauf Filmschaffende jetzt besonders achten sollten.
Referentin: BETTINA VON LINGELSHEIM | Leiterin Vorstandsbüro, Pensionskasse Rundfunk VVaG | pkr.de
Onlineseminar
Kosten: 15,- Euro
Veranstalter
Weiterbildungsangebot der Film Commission Region Stuttgart in Kooperation mit der MFG Filmförderung Baden-Württemberg für Filmschaffende, Produktionsfirmen und Filmdienstleister




